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1.1 Lieferung und Berechnung erfolgen zu dem am Tage des Versands oder der Abholung gültigen Gesamtpreis (Listenpreis und Mehrwertsteuer). Wir liefern innerhalb von Deutschland franko und nur an unsere unmittelbaren Abnehmer. Wünscht der Abnehmer eine beschleunigte Versendung (z. B. via Luftfracht, Express), so hat er die Frachtkosten selbst zu tragen. Eine Vergütung für Selbstabholung wird nicht gewährt.
1.2 Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind freibleibend und keine Fixtermine. Der Käufer kann uns nach Ablauf eines angegebenen Liefer- und Leistungstermins schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Eine Ablehnung der Leistung nach Ablauf dieser Frist zur Nacherfüllung muss uns zuvor ausdrücklich angedroht worden sein. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzugs oder Wegfall der Leistungspflicht richten sich nach Ziffer 2.3. (Haftungsumfang) dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei höherer Gewalt, wie z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, unverschuldeten behördlichen Maßnahmen, unverschuldeten Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Wasserschäden sowie unverschuldetem Energie- oder Rohstoffmangel, verlängert sich die Lieferfrist bzw. Nachfrist nach entsprechender Mitteilung durch uns ohne Weiteres um die Dauer der Verzögerung.
1.3 Zu einer Rücknahme von Ware sind wir nur aufgrund vorheriger schriftlicher Vereinbarung verpflichtet. In Ausnahmefällen können wir Ware in mangelfreiem Zustand zurücknehmen. Die Berechnung der Gutschrift erfolgt auf Basis des ursprünglichen Kaufpreises. Wird Ware aus Kulanzgründen zurückgenommen, geschieht dies nur unter der Voraussetzung, dass die DOT-Nummer des Reifens nicht älter als ein Jahr ist. Weist die Ware eine DOT-Nummer älteren Datums auf, ist diese von der Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen. Im Falle der Rücknahme sind wir zudem berechtigt, eine Pauschale für die durch die Rücknahme entstehenden Kosten in Höhe von 0,60 Euro pro Kilogramm zu berechnen. Dem Käufer wird nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Die Gutschrift für die Warenrückgabe erfolgt unter Berücksichtigung aller Konditionsbestandteile nach Feststellung der Mangelfreiheit der zurückgenommenen Ware.
1.4 a) Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer alle – auch bedingten oder befristeten – Forderungen aus der Geschäftsverbindung erfüllt, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat. Von einer Pfändung oder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich Mitteilung zu machen.
b) Bei Verbindung oder Vermengung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren (§§ 947, 948 BGB) steht uns – gegebenenfalls zusammen mit dem Käufer und/oder Dritten – das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der für die hergestellte Sache verwendeten und von uns gelieferten Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnungswerte der anderen bei der Herstellung verwendeten Waren zu. Eine neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
c) Der Käufer ist berechtigt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung ist widerruflich, wenn sich der Käufer uns gegenüber im Verzug befindet oder mit seinen Kunden Unabtretbarkeit der Forderungen vereinbart.
d) Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Ware allein oder zusammen mit anderen Gegenständen veräußert wird; in letzteren Fällen ist die Forderung in Höhe des Anteils des Wertes unserer Ware an uns abzutreten. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Käufer ist bis auf Weiteres zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung ermächtigt. Die Befugnis des Käufers zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen erlischt, wenn sich der Käufer uns gegenüber in Zahlungsverzug befindet. Der Käufer ist verpflichtet, im Falle des Weiterverkaufs Namen und Anschrift seiner Kunden sowie den Lieferumfang und Zahlungsverkehr mit diesen festzuhalten und uns dahingehende Auskünfte jederzeit auf Anforderung zu erteilen.
e) Der Eigentumsvorbehalt erlischt, wenn alle Forderungen, deren Sicherung er dient, erfüllt sind.
f) Der Käufer ist zur ausreichenden Versicherung der Vorbehaltsware, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, verpflichtet. Auf Verlangen hat er uns den Versicherungsbestand nachzuweisen. Ansprüche gegen den Versicherer werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Der Käufer hat dem Versicherer die Forderungsabtretung anzuzeigen.
g) Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe nach unserer Wahl unter Berücksichtigung der Interessen des Käufers verpflichtet.
1.5 Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung eines vereinbarten und auf unseren Rechnungen bestätigten Zahlungsziels (verzugsbegründendes Datum) sind die gesetzlichen Verzugszinsen nach §§ 280, 286, 288 BGB zu entrichten. Die Möglichkeit der vorzeitigen Inverzugsetzung durch Mahnung bleibt uns unbenommen.
1.6 Das Risiko des Zahlungswegs geht zulasten des Käufers.
1.7 Sollen Zahlungen per SEPA-Lastschrift erfolgen, so akzeptieren wir nur das SEPA-Firmenlastschriftverfahren. Wir sind berechtigt, die Pre-Notification dem Käufer bis zum Tage vor der jeweiligen Lastschrift bekanntzugeben.
1.8 Bonus- und Mengengutschriften stehen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Bezahlung unserer den jeweiligen Gutschriften zu Grunde liegenden Rechnungen. Im Falle der Nichtleistung (z.B. Insolvenz, Abgabe der Vermögensauskunft) entfällt der Bonusanspruch; im Falle von Warenretouren werden bereits erteilte Mengengutschriften entsprechend rückbelastet.
1.9 Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Käufer nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist Abzüge, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nicht anerkannt.
2.1 Bei berechtigten Mängelanzeigen sind wir zur Rückerstattung des Kaufpreises, zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von vier Wochen nach Empfang der beanstandeten Ware verpflichtet. Dem Käufer berechnen wir im Falle des Rücktritts oder der Nachlieferung einen Abzug, der dem Abnutzungsgrad des mangelhaften Reifens entspricht, sofern dessen Endabnehmer kein Verbraucher war. Mit Erbringung der Gewährleistung geht der mangelhafte Gegenstand in unser Eigentum über. Der Rückgriff ist ausgeschlossen, wenn die Gewährleistungspflicht des Käufers auf einer Garantie des Käufers beruht, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgeht.
2.2 Jede Haftung ist ausgeschlossen für Produkte, die
• repariert, beschädigt, runderneuert oder anderweitig, ganz gleich auf welche Art und aus welchem Grund, verändert wurden,
• entgegen den von uns oder dem Fahrzeughersteller herausgegebenen technischen Richtlinien oder Anleitungen oder anderweitig unsachgemäß behandelt, gelagert, montiert oder benutzt, insbesondere nicht mit dem jeweils vorgeschriebenen Luftdruck, mit für sie ungeeigneter Geschwindigkeit oder unter Überschreitung der für jede einzelne Reifengröße zulässigen Belastung gefahren wurden,
• durch unrichtige Radstellung schadhaft oder durch andere Störungen im Radlauf (z. B. Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,
• durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung ausgesetzt gewesen sind.
2.3 a) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers uns gegenüber (im Folgenden „Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung des Schuldverhältnisses und/oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und/oder bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Falls für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet wird, ist der Umfang der Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, wenn uns nur einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt.
b) Die Haftungsbegrenzungen aus Ziffer 2.3.a) gelten nicht, soweit wir zwingend nach Produkthaftungsgesetz und/oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit haften.
3.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklären. Mündliche Abreden werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
3.2 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, soweit der Vertragspartner den Regeln über den kaufmännischen Verkehr unterliegt, insbesondere aus unseren Lieferungen, gilt Koblenz als vereinbart. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
3.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3.4 Der Käufer verpflichtet sich, die Ware so zu verkaufen, wie sie von uns klassiert wurde. Er wird seinen Kunden die genaue Beschaffenheit und technischen Details dieser Waren erläutern.
3.5 Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses personenbezogenen Daten bei uns gemäß den Vorschriften der DSGVO gespeichert und bearbeitet werden. Wir werden entsprechende Daten auch zur Information über neue Produkte und Services nutzen. Der Käufer kann der Nutzung seiner Daten zu diesen Zwecken jederzeit bei uns widersprechen.
3.6 Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.